Die Regierung von Oberfranken hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von N‑Komm Agentur für Nachhaltigkeits-Kommunikation im Juli 2021 vorgenommenen Bewertung. Die Bewertung beruht auf einer verkürzten Prüfung der Webseite hinsichtlich Kontrast, Alternativtexte, Semantik, Tastaturbedienbarkeit, valides HTML, PDF-Zugänglichkeit und einheitliche Navigation.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website hinsichtlich der genannten Anforderungen gut zugänglich. Eine Ausnahme bilden die noch nicht barrierefreien PDF-Dokumente.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Vielzahl von PDF-Dokumente der Aktion Grundwasserschutz – Trinkwasser für Oberfranken und den geringen Personalressourcen für dieses Projekt wird die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht. Wir versuchen aber die PDF-Dokumente so schnell wie möglich in barrierefreier Form anbieten zu können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2021 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung von N‑Komm Agentur für Nachhaltigkeits-Kommunikation.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter presse@reg-ofr.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter presse@reg-ofr.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Regierung von Oberfranken
Pressestelle
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Telefon +49 (0)921 604‑1229
presse@reg-ofr.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E‑Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html