Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat das Ziel, die­se Web­site im Ein­klang mit der Baye­ri­schen Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (Bay­BITV) bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit erge­ben sich aus §§ 3 Absät­ze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grund­la­ge von § 12d BGG erlas­sen wurde.

Die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen beruht auf einer von N‑Komm Agen­tur für Nach­hal­tig­keits-Kom­mu­ni­ka­ti­on im Juli 2021 vor­ge­nom­me­nen Bewer­tung. Die Bewer­tung beruht auf einer ver­kürz­ten Prü­fung der Web­sei­te hin­sicht­lich Kon­trast, Alter­na­tiv­tex­te, Seman­tik, Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit, vali­des HTML, PDF-Zugäng­lich­keit und ein­heit­li­che Navigation.

Auf­grund der Über­prü­fung ist die Web­site hin­sicht­lich der genann­ten Anfor­de­run­gen gut zugäng­lich. Eine Aus­nah­me bil­den die noch nicht bar­rie­re­frei­en PDF-Dokumente.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Auf­grund der Viel­zahl von PDF-Doku­men­te der Akti­on Grund­was­ser­schutz – Trink­was­ser für Ober­fran­ken und den gerin­gen Per­so­nal­res­sour­cen für die­ses Pro­jekt wird die Aus­nah­me auf­grund von unver­hält­nis­mä­ßi­ger Belas­tung nach Arti­kel 5 der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 vor­über­ge­hend gel­tend gemacht. Wir ver­su­chen aber die PDF-Doku­men­te so schnell wie mög­lich in bar­rie­re­frei­er Form anbie­ten zu können.

Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung wur­de am 01.07.2021 erstellt. Die Bewer­tung beruht auf einer Selbst­ein­schät­zung von N‑Komm Agen­tur für Nachhaltigkeits-Kommunikation.

Feed­back und Kontaktangaben

Etwa­ige Män­gel in Bezug auf die Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen kön­nen Sie uns mit­tei­len unter presse@reg-ofr.bayern.de

Infor­ma­tio­nen über von der Anwen­dung der Richt­li­nie aus­ge­nom­me­ne Inhal­te kön­nen sie unter presse@reg-ofr.bayern.de einholen.

Zustän­dig für die bar­rie­re­freie Zugäng­lich­keit und die Bear­bei­tung der im Rah­men des Feed­back-Mecha­nis­mus ein­ge­hen­den Mit­tei­lun­gen ist:

Regie­rung von Ober­fran­ken
Pres­se­stel­le
Lud­wigstr. 20
95444 Bay­reuth
Tele­fon +49 (0)921 604‑1229
presse@reg-ofr.bayern.de

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Im Rah­men eines Durch­set­zungs­ver­fah­rens haben Sie die Mög­lich­keit, bei der Durch­set­zungs­stel­le einen Antrag auf Prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit zu stellen.

Kon­takt­da­ten der Durchsetzungsstelle

Lan­des­amt für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Vermessung

IT-Dienst­leis­tungs­zen­trum des Frei­staats Bayern

Durch­set­zungs- und Über­wa­chungs­stel­le für bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik
St.-Martin-Straße 47
81541 Mün­chen
E‑Mail: bitv@bayern.de
Inter­net: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html