Wenn neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden sollen, regt sich nicht selten Widerstand bei den betroffenen Grundstücksbesitzern. Eines der am häufigsten vorgebrachten Argumente gegen eine Wasserschutzgebietsausweisung ist der befürchtete Wertverlust von Grundstücken. Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht. Weder kann man einen allgemeinen Wertverlust durch ein Wasserschutzgebiet feststellen, noch kann man einen Wertverlust im Einzelfall ausschließen.
Vielfältige Faktoren sind für die Wertermittlung eines Grundstücks entscheidend. Die Tatsache, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, ist nur ein Faktor unter vielen. Eine Beantwortung der Frage ist daher sehr stark von einer Einzelfallbetrachtung abhängig.
Unterschieden werden muss zudem noch in der Bewertung zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Siedlungsflächen. Betrachtet man den Ertragswert von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in einem Wasserschutzgebiet, so ist dieser durch die gesetzlichen Ausgleichsansprüche nicht gemindert. Oftmals ist durch die Ausgleichszahlungen auch das Pachtpreisniveau innerhalb eines Wasserschutzgebiets vergleichbar mit dem Pachtpreisniveau von Flächen außerhalb des Wasserschutzgebiets.
Die Gesamtentwicklung einer Kommune ist der wichtigste Faktor für die Wertentwicklung von Grundstücken
Es gibt bislang nur wenige aussagekräftige Studien zu dem Thema Wertveränderung von Grundstücken in Wasserschutzgebieten, die keine repräsentativen Aussagen über die Wertveränderung von Grundstücksflächen zulassen. Eine Bewertung hängt immer von einer Einzelfallbetrachtung ab. Wichtig ist festzuhalten, dass das Wasserschutzgebiet immer nur einen vergleichsweise kleinen Faktor im Verhältnis zu den anderen wertbildenden Faktoren, wie zum Beispiel die sozioökonomische Situation und Entwicklung der gesamten Kommune, darstellt.