Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist ein Grundpfeiler für einen nachhaltigen Grund- und Trinkwasserschutz. Doch weitere Instrumente, wie die Ausweisung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten oder individuelle Vereinbarungen, sind wertvolle Ergänzungen für den Schutz im gesamten Wassereinzugsgebiet.
Vereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten können die Ausweisung von Wasserschutzgebieten nicht ersetzen, denn ein dauerhafter Schutz des Grundwassers wäre damit nicht garantiert. Solche privaten Vereinbarungen werden freiwillig geschlossen und können jederzeit relativ leicht wieder gelöst werden.
Trotzdem sind es gerade solche freiwilligen Kooperationen im Einzugsgebiet rund um das Wasserschutzgebiet, die den Wasserschutz auf eine solide Basis stellen. Verantwortungsbewusste Wasserversorgungsunternehmen kümmern sich darum, dass das gesamte Einzugsgebiet grundwasserschonend genutzt und bewirtschaftet wird, indem sie beispielsweise:
- die Grenzen des Einzugsgebiets bekannt machen,
- die Bevölkerung über die Herkunft des Trinkwassers informieren,
- sich kommunalpolitisch gegen vermeidbare Risiken engagieren,
- mit anderen konkurrierenden Nutzern zusammenarbeiten und
- mit den Landwirten zusammenarbeiten.
Es kann nicht oft genug betont werden: Wasserschutzgebiete müssen für Landwirte durchaus keine finanziellen Nachteile bedeuten. Im Gegenteil: Der konsequente Schutz des Grundwassers rechnet sich. Wenn sich die Landwirte in freiwilligen Kooperationsvereinbarungen verpflichten, ihre Flächen grundwasserschonend zu bewirtschaften, wird ihnen der Mehraufwand vom Wasserversorgungsunternehmen finanziell vergütet.