Grundwasser bewegt sich meist sehr langsam durch den Untergrund. Verunreinigungen können noch Jahre später das Wasser belasten, selbst wenn die Ursache längst behoben ist. Die Sanierung von einmal verunreinigtem Wasser ist – wenn es überhaupt möglich ist – sehr langwierig, aufwändig und kostspielig.
Für einen effektiven Trinkwasserschutz stehen in Bayern vielfältige, aufeinander aufbauende Elemente zur Verfügung. Diese sind:
- Allgemeiner flächendeckender Wasserschutz vor diffusen Stoffeinträgen
- Wasserschutzgebiete nach den Regeln der Technik, jedoch in moderater Größe entsprechend dem bayerischen Weg. Basis ist die Sozialbindung des Eigentums
- Wasservorrang- und Vorbehaltsgebiete als Instrument der Raumplanung für weitere empfindliche Bereiche
- Proaktives Wassereinzugsgebietsmanagement durch die Wasserversorgungsunternehmen
- Verstärkte Bewusstseinsbildung und Verhaltensänderung bei Bürgern, Politik und Wirtschaft im Sinne des Vorsorge-Gedankens
Flexibel auf neue Herausforderungen reagieren
In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland steht der Grundwasserschutz auch immer in Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen. Unter anderem gilt es, die Auswirkungen der verstärkten Nutzung regenerativer Energiequellen, wie Biogas oder Windenergie, unter dem Gesichtspunkt des Grundwasserschutzes zu untersuchen und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Auch gilt es, neue Erkenntnisse der Wissenschaft zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Größe und genaue Lage eines Wasserschutzgebiets sowie die notwendigen Einschränkungen zum Schutz des Grundwassers zu überprüfen und anzupassen.
Allgemeiner Grundwasserschutz
Der allgemeine Grundwasserschutz – festgelegt in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Genehmigungsverfahren – dient dazu, dass Grundwasser flächendeckend vor Verunreinigungen geschützt wird. Da gibt es zuallererst die Wassergesetze. Dann die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), die auch für landwirtschaftliche Betriebe, Gülle und Gärreste gilt, die dort anfallen. Oder die Düngeverordnung, die genau regelt, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsdünger ausgebracht werden darf. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird beispielsweise beim Bau von Straßen oder Bahnstrecken geprüft, wie stark sich die Bauarbeiten auf das Grundwasser auswirken.
Ein gewisses Restrisiko allerdings lässt sich trotz größter Sorgfalt und hohen technischen Aufwands nicht ausschalten. Unfälle, technische Mängel und nicht zuletzt menschliches Versagen lassen sich nie vollständig eliminieren. Deshalb gelten in Wasserschutzgebieten über die strikten allgemeinen Vorschriften hinaus noch deutlich strengere, weitergehende Regelungen.