In Oberfranken wie in ganz Bayern kommt fast das gesamte Trinkwasser aus dem Untergrund, denn Bayern ist mit Grundwasser reich gesegnet. Vor Verunreinigungen ist Grundwasser auf natürliche Weise weitgehend geschützt, aber auch die Schutzwirkung von Boden und Gestein hat ihre Grenzen. Wenn es um unser Trinkwasser geht, gilt das Prinzip „Vorbeugen ist besser als heilen“. Der Boden braucht deshalb – über den allgemeinen Grundwasserschutz hinaus – überall dort zusätzlichen Schutz, wo Trinkwasser entsteht. Solche sensiblen Bereiche sind die Einzugsgebiete von Brunnen, Quellen und Trinkwassertalsperren. Wasserschutzgebiete sind so etwas wie die „Reservate“ des Trinkwassers. Sie sorgen dafür, dass Grundwasser gar nicht erst verunreinigt wird.
Verantwortlich für ausreichendes und gesundes Trinkwasser sind die Gemeinden. Sie entscheiden, wo das Wasser herkommt, und legen damit die Grundlagen für die notwendigen Wasserschutzgebiete. Die Wassergesetze verpflichten die öffentliche Wasserversorgung, ihren Bedarf so weit wie möglich bei ortsnahen Wasservorkommen zu decken – Grund genug, diese Vorkommen besonders gut zu schützen. In der Regel ist Grundwasser zwar dank der darüberliegenden Deckschichten gut geschützt, aber keine Regel ohne Ausnahme: Gerade in Oberfranken sind in vielen Gegenden die Deckschichten viel zu dünn, um Verschmutzungen ausreichend zu absorbieren. Beispielsweise im Karst der Fränkischen Schweiz ziehen sich Klüfte und Spalten bis zur Erdoberfläche hin. Solche Gesteinsformationen sind schlechte Filter; sie lassen Schadstoffe fast ungehindert in den Untergrund durchsickern.
Rund 6,4 Prozent der Landesfläche Oberfrankens sind Wasserschutzgebiete; das ist wenig im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland. Bayern verfolgt hier einen eigenen Weg, nämlich Wasserschutzgebiete in maßvoller Größe, kombiniert mit flächendeckendem Grundwasserschutz, der auch außerhalb der Wasserschutzgebiete eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe darstellt.
Eine Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist auch immer mit Einschränkungen für Nutzungen der betroffenen Grundstücke verbunden. Doch sollte nie vergessen werden, dass eine funktionierende Trinkwasserversorgung Lebensgrundlage für die Menschen und ein wichtiger Standortfaktor für Industrie, Gewerbe und den ländlichen Raum ist. Oftmals bringen relativ geringe Nutzungseinschränkungen für den Einzelnen einen großen Nutzen für die Gemeinschaft.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
In Oberfranken wie in ganz Bayern kommt fast das gesamte Trinkwasser aus dem Untergrund, denn Bayern ist mit Grundwasser reich gesegnet.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich.