Drei­fa­cher Schutz für das Grundwasser

Die Risi­ken für das Trink­was­ser sind je nach Ent­fer­nung zum Brun­nen und Wirk­sam­keit der Deck­schich­ten unter­schied­lich groß, Für jedes Was­ser­schutz­ge­biet gilt eine eige­ne maß­ge­schnei­der­te Ver­ord­nung. Grund­sätz­lich gilt, dass je wei­ter eine Flä­che vom Brun­nen ent­fernt ist, des­to gerin­ger meist die Ein­schrän­kun­gen der Nut­zun­gen sind. In begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len sind auch Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen mög­lich, wenn der Grund­was­ser­schutz nicht beein­träch­tigt wird. Was­ser­schutz­ge­bie­te bestehen daher in der Regel aus drei Zonen.

Fas­sungs­be­reich
(Zone I)

Der Fas­sungs­be­reich schützt die Brun­nen und Quel­len und ihre unmit­tel­ba­re Umge­bung vor jeder Art von Ver­un­rei­ni­gung. Die­se Flä­che wird des­halb ein­ge­zäunt und ist in der Regel Eigen­tum des Was­ser­ver­sor­gers. Nur aus­ge­wähl­te Per­so­nen haben Zutritt.

„Enge­re Schutz­zo­ne“
(Zone II)

Die­se Zone stellt vor allem den Schutz vor Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Krank­heits­er­re­ger sicher. Des­halb dür­fen hier auf kei­nen Fall Abwas­ser und Gül­le in den Boden sickern. Zone II muss so groß bemes­sen sein, dass das Grund­was­ser von ihrer Außen­gren­ze bis zu den Brun­nen 50 Tage im Unter­grund unter­wegs ist, denn so lan­ge dau­ert es, bis es von Krank­heits­er­re­gern aus­rei­chend gerei­nigt ist.

„Wei­te­re Schutz­zo­ne“
(Zone III)

Die Zone ori­en­tiert sich am Was­ser­ein­zugs­ge­biet. Sie soll Schutz vor schwer abbau­ba­ren Ver­un­rei­ni­gun­gen, bei­spiels­wei­se nach Unfäl­len mit Che­mi­ka­li­en im wei­te­ren Umfeld der Was­ser­ge­win­nungs­an­la­gen, bie­ten. Außer­dem sorgt sie dafür, dass nach Unfäl­len aus­rei­chend Zeit für Gegen­maß­nah­men bleibt. Bei gro­ßen Was­ser­schutz­ge­bie­ten kann die „Wei­te­re Schutz­zo­ne“ in eine Schutz­zo­ne III A und III B auf­ge­teilt sein – mit unter­schied­li­chen Ver­bo­ten und Auf­la­gen. Mit der „Wei­te­ren Schutz­zo­ne“ ist in der Regel nicht das gesam­te Was­ser­ein­zugs­ge­biet abgedeckt.