Wie groß ein Wasserschutzgebiet sein muss, richtet sich in erster Linie danach, welche Struktur und Zusammensetzung der Boden hat und wie schnell und in welche Richtung das Grundwasser fließt. Je nach Struktur des Untergrunds kann die Fließgeschwindigkeit sehr unterschiedlich ausfallen. In Porengrundwasserleitern, wie sie in Oberfranken im Maingebiet vorkommen, kriecht das Wasser nur wenige Dezimeter pro Tag vorwärts. In den Karstgrundwasserleitern aber, wie sie in der Fränkischen Schweiz häufig sind, rauscht es manchmal mit mehreren hundert Metern pro Tag dahin.
Ausschlaggebend für die Ausdehnung eines Wasserschutzgebiets ist das Einzugsgebiet. Das ist jenes Gebiet, aus dem das Grundwasser der genutzten Quelle oder den Brunnen zufließt. Fachbüros untersuchen im Auftrag des Wasserversorgers die örtlichen Gegebenheiten, das Einzugsgebiet und bestimmen auf dieser Basis die Lage und Größe des Schutzgebiets. Die von Fachleuten ermittelten Umrisslinien werden dann an die Flurgrenzen angepasst.
So klein wie möglich, so groß wie nötig
Im Vergleich zu anderen Bundesländern verfolgt Bayern einen etwas anderen Ansatz: In der Regel werden nur die empfindlichsten Teile des Einzugsgebiets als Wasserschutzgebiete festgesetzt. Nur in Ausnahmefällen kommt es vor, dass das gesamte Einzugsgebiet zum Wasserschutzgebiet erklärt wird. Weitere empfindliche Bereiche des Einzugsgebiets können als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete in Regionalplänen festgelegt werden. In Oberfranken gibt es 498 Wasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 464 Quadratkilometern. Das entspricht rund 6,4 Prozent der Fläche von Oberfranken. In Bayern beträgt die Wasserschutzgebietsfläche 4,8 Prozent der Landesfläche. In Hessen und Baden-Württemberg dagegen werden weit größere Flächen als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es rund 13 Prozent der Gesamtfläche.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Um zukünftige Planungen zu erleichtern und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, werden in der Regionalplanung zusätzliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung ausgewiesen. Außerhalb der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sichern Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestehende Wassergewinnungsanlagen und künftige Grundwassergewinnungsgebiete, um weitere empfindliche Teile des Grundwassereinzuggebiets zu schützen.