Neben den allgemeinen Vorschriften zum Grundwasserschutz sind in Wasserschutzgebieten noch weitergehende Regelungen erforderlich. Die damit verbundenen Einschränkungen gehen aber in der Regel nicht so weit, wie viele annehmen.
Für jedes Wasserschutzgebiet gilt eine eigene Verordnung, die für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entwickelt wurde. Dort können Regelungen getroffen sein, die von den grundsätzlichen Anforderungen abweichen.
Im Einzelfall kann in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung (Befreiung) erteilt werden. Die folgenden Hinweise gelten für die meisten Wasserschutzgebietsverordnungen, maßgeblich ist jedoch die jeweils gültige Schutzgebietsverordnung mit ihren Geboten und Verboten.
Risiken für das Grundwasser
- Bei einer unsachgemäßen Lagerung bzw. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel Heizöl, können diese aus undichten Tanks oder Leitungen in das Grundwasser gelangen.
- Fehlende Abwasseranlagen oder undichte Hausanschlüsse können durch das Versickern ungereinigten Abwassers das Grundwasser verunreinigen.
- Bei einer Baumaßnahme wird durch das Ausheben einer Baugrube die Deckschicht beschädigt und ihre Schutzfunktion dadurch verringert. Wassergefährdende Stoffe können somit leichter in das Grundwasser gelangen.
- Durch den unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Haus- und Kleingarten kann es zu Gefährdungen des Grundwassers kommen.
- Durch Bohrungen für eine Erdwärmenutzung kann es durch nicht geeignete hydrogeologische Verhältnisse und durch eine nicht fachgerechte Bauausführung zu einer Gefährdung des Grundwassers kommen.
Schutzanforderungen im ganzen Land
- Tanks müssen besondere Sicherheitseigenschaften haben (z. B. doppelwandig oder mit Auffangwanne) und regelmäßig kontrolliert werden (z. B. unterirdische Tanks alle 5 Jahre durch Sachverständige).
- Zum Lagern wassergefährdender Stoffe dürfen nur zugelassene Behälter verwendet werden. Das Abfüllen und Umfüllen solcher Stoffe darf nur auf gesicherten Flächen stattfinden (z. B. Auffangwanne).
- Abwasser darf nicht versickert werden. Hausabwässer werden in der Regel über eine zentrale Abwasseranlage entsorgt.
- Abwasserkanäle sind gemäß der örtlichen Entwässerungssatzung auf Schäden zu überprüfen.
- Bei einer Baumaßnahme sollte die Baugrube nur mit dem ursprünglichen unbelasteten Erdaushub verfüllt werden. Der Einbau von Recyclingmaterial ist möglich.
- Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten nur dann angewandt werden, wenn sie zugelassen und mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“ gekennzeichnet sind.
- Auf Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten und Kinderspielplätzen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten.
- Bohrungen zum Einbau von Erdwärmesonden sind grundsätzlich bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren einzuleiten.
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
- In Zone III müssen auch oberirdische Tanks (z. B. Kellertanks) über 1.000 Liter alle 5 Jahre durch Sachverständige auf Dichtheit überprüft werden.
- Unterirdische Tanks müssen in Zone III A alle 2,5 Jahre überprüft werden.
- In Zone II dürfen keine Tanks errichtet oder Leitungen verlegt werden.
- In Zone III dürfen wassergefährdende Stoffe nur bis zu bestimmten Höchstmengen gelagert werden.
- Abwasserkanäle müssen alle 5 Jahre auf Schäden überprüft werden.
- Beim Ausheben der Baugrube muss ein Sicherheitsabstand zum höchsten Grundwasserstand eingehalten werden. Auf die Verwendung von Recyclingmaterial ist zu verzichten.
- In Zone II ist Bauen nicht zulässig.
- Liegen Gartenanlagen in einem Wasserschutzgebiet, dürfen im Haus- und Kleingarten bestimmte, in der Gebrauchsanleitung gekennzeichnete Präparate nicht angewandt werden.
- Im Schutzgebiet sind Bohrungen und daher auch Erdwärmesonden nicht erlaubt. In Einzelfällen kann geprüft werden, ob in Zone III B eine Ausnahmegenehmigung vertretbar ist.
Weitere Informationen
- Initiative Schau auf die Rohre
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
- Infoblatt „Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren“, Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern, Bundesverband WärmePumpe e. V.
- Pflanzenschutzgesetz – Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
- Umweltgerechter Pflanzenbau und Pflanzenschutz in Haus und Garten, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft